Gottes Segen für die Ehe
Informationen zur Trauung in der evangelischen Kirche
Die Glocken läuten. Die Gemeinde hat sich versammelt. Der Pastor/die Pastorin erwartet das Brautpaar an der Kirchentür. Nun beginnt das Orgelvorspiel. Braut und Bräutigam ziehen in die Kirche ein, die Gemeinde erhebt sich. Ein unvergesslicher Moment. Ebenso wie das Trauversprechen vor dem Altar, die Worte der Bibel zum Ringwechsel: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“ Schließlich der Segen Gottes für das Paar unter Auflegen der Hände.
Im Mittelalter und bis in die Neuzeit hinein fielen bürgerliche und kirchliche Eheschließung zusammen, der Pfarrer fungierte zugleich als Standesbeamter: Vor der Kirchentür gaben sich Braut und Bräutigam das Ja-Wort, in der Kirche feierten sie Gottesdienst und ließen sich segnen. Heute sind die Zuständigkeiten anders: Die bürgerliche Eheschließung obliegt dem Staat, das Angebot der kirchlichen Trauung ist eine Einladung, das Eheversprechen im Angesicht Gottes und im Vertrauen auf seine Hilfe zu geben.
Vielen Hochzeitspaaren ist gerade die kirchliche Trauung wichtig, die standesamtliche Eheschließung genügt ihnen nicht. Sie ahnen, dass zum Gelingen des gemeinsamen Lebens mehr gehört als flüchtiges Verliebtsein, gemeinsame Hobbys und gute Vorsätze. Sie möchten, dass der, der sie geschaffen hat und einander begegnen ließ, mit ihnen geht. Dass Gott ihre Ehe segnet.
Die kirchliche Trauung kann in der Kirche des Wohnortes stattfinden, in der Heimatgemeinde des Bräutigams oder der Braut. In besonderen Fällen kann die Trauung auch in einer Kirche stattfinden, die dem Brautpaar besonders gefällt. Dann wird meistens, so auch in Achim, um eine Spende oder Kollekte für die gastgebende Gemeinde gebeten.
Voraussetzung für die evangelische Trauung ist auch, dass mindestens einer der Eheleute der evangelischen Kirche angehört. Für den Fall, dass Braut oder Bräutigam einer anderen christlichen Gemeinschaft, etwa der römisch-katholischen Kirche, angehören, gibt es die Möglichkeit der ökumenischen Trauung. Gehört ein Partner keiner oder einer anderen Religion an, gibt es den „Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung“. Auch nach einer Scheidung ist eine kirchliche Trauung in der evangelischen Kirche möglich. „Der christliche Glaube ist realistisch, er weiß um menschliche Grenzen“, begründet der frühere Landessuperintendent Horch die liberale Praxis seiner Kirche. „Darum geht es auch im Traugottesdienst: Menschen leben von Vergebung, letztlich von der Liebe Jesu Christi.“
Seit einiger Zeit ist auch die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare möglich, wenn sie ihre Verbindung auf Lebenszeit anlegen möchten. Eine solche Ehe sollte möglichst in der Kirche am Wohnort des Paares stattfinden.
„Wir möchten uns in Achim kirchlich trauen lassen“
Voraussetzung: Mindestens ein Ehepartner ist Mitglied in der evangelischen Kirche. Sind beide Mitglied in einer christlichen Kirche, sprechen wir von einer kirchlichen Trauung. Ist nur einer Kirchenmitglied, handelt es sich um einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung. Er unterscheidet sich von einer Trauung durch unterschiedliche Traufragen. Wir führen auch die Segnung einer gleichgeschlechtlichen Ehe durch.
Melden Sie sich im Kirchenbüro bitte so früh wie möglich wegen eines Termins an. Manche Termine sind sehr begehrt und schon ein Jahr im Voraus vergeben. Zunächst reicht eine telefonische Reservierung aus.
An Unterlagen werden benötigt:
– Geburtsbescheinigungen
– Taufbescheinigungen (falls Sie getauft sind)
– Bescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt
– Falls Sie nicht in Achim wohnen: Bescheinigung von Ihrer Wohnsitzkirchengemeinde (sog. Dimissiorale)
Die Unterlagen reichen Sie spätestens vier Wochen vor der Trauung im Kirchenbüro ein.
Zur Vorbereitung des Gottesdienstes wird ein Pastor / eine Pastorin das Brautpaar besuchen, um den Gottesdienst gemeinsam zu planen. Bitte rufen Sie auch Ihren Pastor rechtzeitig (am besten einige Wochen nach der Anmeldung der Trauung) an, um mit ihm einen Termin für das Traugespräch zu vereinbaren. Von der Auswahl der Lieder und des Trauspruchs über die Form des Trauversprechens, die Gestaltung des Segens und der Fürbitten bis zur Bestimmung der Kollekte können Braut und Bräutigam Wünsche einbringen und mit entscheiden.
Noch ein Hinweis: Es ist üblich, dass das Brautpaar den Altarschmuck spendet. Wir haben gute Erfahrung mit unserem Blumenkreis gemacht. Das Brautpaar spendet 30 € und dafür wird der Altar mit Blumen geschmückt. Die Blumen bleiben auch nach der Trauung auf dem Altar stehen. Sollten Sie Blumen an den Bänken wünschen, organisieren Sie das bitte selber. Denken Sie aber daran, weder Blumendraht noch Klebeband zu verwenden.
Für weitere Fragen und für die Terminreservierung wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro unter Tel. 04202-2248 oder kg.achim@evlka.de.
Weitere Hilfen gibt es unter www.trauspruch.de.